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Allgemeine Vertragsbedingungen der Keyma GmbH
I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware
und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) zwei Wochen
gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag
zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich
abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon
vor Ablauf der Zweiwochenfrist zustande, wenn der Vertrag beiderseits
unterschrieben wird, oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung
(des Vertragsangebots) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den
Kaufpreis annimmt.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich
Umsatzsteuer. Für B2B-Kunden gelten nach Absprache andere Regelungen.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die
nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Lieferung oder Montage, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur
Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschter Zuschnitt
nach Maß.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Küchen-und
Badmobiliar werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der
Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige
Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ
Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder
handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare
Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Auch handelsübliche und für den Käufer
zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage
und Lieferung
1. Sofern die Montage der Waren durch den
Verkäufer vereinbart wurde, hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage
aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so
hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen. Ansonsten ist Montage Sache
des Käufers, so dass die Waren die Kosten für Montage und Lieferung nicht
beinhalten.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht
befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen
Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche
Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers
ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
3.Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, die gekaufte Ware bis ins Haus
oder Wohnung zu bringen.
V. Lieferfrist
1. Grundsätzlich dauern Küchen- und
Badmobiliar Llieferungen ca. 3-8 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann,
hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des
Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall
kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert
der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im
Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere
Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die
auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die
Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in
diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim
Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist
beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz
statt der Leistung bleiben unberührt.
VI.Eigentumsvorbehalt
1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann
entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den
Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter,
insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern
1. und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu
müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm
schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach
fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme
ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf
Vertragserfüllung bestehen.
2. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
Soweit der Verzug des Käufers länger als 3 Wochen dauert, hat der Käufer
anfallende Lagerkosten zu zahlen.
Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer
Spedition bedienen.
3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei
Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises
ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Falle
besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem
Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. einen
nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu
liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat
oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach
Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten
hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware
bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer
unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer
zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen
Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des
Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn
der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder
über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme
gilt. Ziff. X.
X. Warenrücknahme Im
Falle eines wirksamen Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der
Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und
Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen
wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der
gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt,
folgende Pauschalsätze: Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt
und Rücknahme nach Lieferung:
Innerhalb des. 1. Monats30 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb des. 2. Monats40 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb des. 3. Monats50 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb des. 4. Monats60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
Innerhalb des. 6. Monats80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die
Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung
sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten
Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels
zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen
Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware
hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder
die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom
Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so
hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen
Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige
Wertminderungan (s.o).
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim
Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend
der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte
Beschaffenheit unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen
sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der
Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss
schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei
Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers
zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung
geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer
verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Anschrift: Keyma GmbH,
Friedrich-Ebert-Str. 110, 51373 Leverkusen) zurück zu senden. Bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 50 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht
der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren
Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so
hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des
wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312
b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten
grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
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